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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) FÜR DIE MITGLIEDSCHAFTEN

1. Geltung der Bedingungen

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zur kurzfristigen Miete von Räumlichkeiten und weitere Infrastruktur der Speedway Simulations-Lounges und der Benützung der in den Lounges zur Verfügung gestellten Rennsimulatoren, zur Durchführung von Firmenanlässen sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen.

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Infrastruktur ist grundsätzlich nicht vorgesehen und kann nur mit schriftlicher Einwilligung von TRIXBO AG erfolgen.

Abweichende Bestimmungen finden nur Anwendung, wenn sie vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind.

2. Vertragsabschluss

Der Nutzung- und Dienstleistungsvertrag (nachfolgend „Vertrag“ genannt) kommt durch schriftliche Annahme des von TRIXBO AG abgegebenen Angebots durch den Besteller zustande. Ist der Nutzniesser nicht der Besteller selbst, so haftet der Besteller zusammen mit dem Nutzniesser solidarisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Der Besteller hat TRIXBO AG rechtzeitig vor dem Vertragsabschluss darauf hinzuweisen, wer Besteller und wer Nutzniesser ist, und TRIXBO AG Namen und Anschrift des tatsächlichen Nutzniessers mitzuteilen. In diesem Fall hat der Besteller eine entsprechende Erklärung der Nutzniessers TRIXBO AG vorzulegen. Wird ein Vertrag mit mehr als einem Vertragspartner abgeschlossen, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für sämtliche Vertragspartner, insbesondere haften alle Vertragspartner von TRIXBO AG solidarisch für die vertraglichen Verpflichtungen.

3. Leistungen

TRIXBO AG verpflichtet sich, die vom Vertragspartner (Besteller) bestellten und von TRIXBO AG zugesagten Leistungen zu erbringen.

Der Vertragspartner verpflichtet sich, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten Preise zu zahlen.

Die Leistungen umfassen:

  1. Benützung der Lounge gemäss Vereinbarung.

  2. Instruktion und Koordination mit verschiedenen Drittparteien (Simulatorbetreuer, Catering).

  3. Eine Person des Event-Managements als verantwortliche Ansprechperson während der Veranstaltung.

  4. Endreinigung der Lounge nach durchgeführtem Anlass

Dauer der Leistungen

Die Räumlichkeiten von TRIXBO AG können stundenweise, für Halbtagesanlässe (Vormittag oder Nachmittag) und für Ganztagesanlässe beansprucht werden. Wird die vereinbarte Dauer des Anlasses überschritten, kann TRIXBO AG die ihr daraus entstehenden internen und externen Kosten zusätzlich verrechnen.

Preisvorbehalt

Die Preisangaben im Angebot bzw. in der Bestätigung basieren auf dem Wissensstand/Projektstand zum Zeitpunkt der Ausfertigung des Angebotes bzw. der Bestätigung. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Angebotserstellung. Ändert sich das Umfang nach Vertragsabschluss, so werden diese Änderungen zu den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Ansätzen fakturiert.

Rechnungstellung

Vom Vertragspartner gewünschte Zusatzleistungen oder Wünsche an Ort, die in der Basisofferte nicht enthalten sind, wie zum Beispiel erweitertes Catering, sowie vom Vertragspartner in Auftrag gegebene andere Arbeiten, werden von TRIXBO AG nach Möglichkeit ausgeführt. Die Verrechnung erfolgt nach Aufwand.

Die vereinbarten Leistungen im Zusammenhang mit der Nutzung werden von TRIXBO AG nach dem jeweiligen Anlass in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist TRIXBO AG berechtigt, Verzugszinsen von 5 Prozent in Rechnung zu stellen.

Die Verrechnung mit Forderungen des Vertragspartners ist nur möglich, wenn dies im Voraus schriftlich festgelegt wurde.

Wenn die MWST nicht in der Offerte erwähnt wird, verstehen sich die vereinbarten Preise exklusive MWST.

TRIXBO AG ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung und die Zahlungstermine werden schriftlich vereinbart.

Rücktritt des Vertragspartners

Tritt der Vertragspartner vor dem Anlass vom Vertrag zurück, sind die folgenden Entschädigungen geschuldet:

  1. 30 Tage vor Event: 80% des Packagepreises (Gesamtpreis)

  2. 15 Tage vor Event: 100% des Packagepreises (Gesamtpreis)

Die Geltendmachung weiteren Schadenersatzes bleibt vorbehalten.

Rücktritt von TRIXBO AG

Hält der Vertragspartner die vertraglich vereinbarten Zahlungsfristen und -termine nicht ein, ist TRIXBO AG berechtigt, sofort vom Vertrag zurückzutreten. TRIXBO AG ist zudem berechtigt, aus wichtigem Grund gemäss den gesetzlichen Bestimmungen oder bei einer Verletzung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB und/oder des Vertrages zwischen TRIXBO AG und dem Vertragspartner durch den Vertragspartner zurückzutreten, insbesondere falls


  1. höhere Gewalt oder andere von TRIXBO AG nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;


  2. Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des tatsächlichen Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden;


  3. TRIXBO AG begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Unternehmens zu gefährden droht.

 

Bei berechtigtem Rücktritt durch TRIXBO AG entsteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Schadenersatz.

Änderung der Teilnehmerzahl, Räumlichkeiten oder Nutzungszeiten

Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn TRIXBO AG schriftlich mitgeteilt werden. Im Falle einer Änderung gilt folgendes:

  1. Eine erhöhte Teilnehmerzahl bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung seitens TRIXBO AG. Allfällige dadurch resultierende Zusatzkosten sind vom Vertragspartner zu tragen.

  2. Im Falle der Reduzierung der Teilnehmerzahl ist TRIXBO AG berechtigt, die vom Vertragspartner in der Annahme des von TRIXBO AG abgegebenen Angebots bestätigten Kosten in Rechnung zu stellen.

  3. Änderungswünsche des Vertragspartners/Veranstalters bezüglich Räume, deren Nutzung und/oder Einrichtung inkl. technische Infrastruktur, die kurzfristig vor oder während des Anlasses in Auftrag gegeben werden, sind kostenpflichtig.

Catering/Mitbringen von Speisen und Getränken

Das Catering wird von TRIXBO AG in Auftrag gegeben.

Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der TRIXBO AG. In diesen Fällen werden die Kosten für die Zurverfügungstellung der Infrastruktur gemäss Vereinbarung in Rechnung gestellt.

Zusätzliche technische Unterstützung

Sollte die vorhandene Technik nicht ausreichen, werden alle weiteren technischen Installationen ausschliesslich durch TRIXBO AG bzw. deren jeweiligen Partner vorgenommen. Soweit TRIXBO AG für den Vertragspartner zusätzliche technische Einrichtungen oder sonstige Leistungen beschaffen muss, handelt diese im Auftrag und auf Rechnung des Vertragspartners. Der Vertragspartner verpflichtet sich, TRIXBO AG sämtliche Auslagen und Aufwendungen, welche letztere in ordnungsgemässer Ausführung des Auftrags getätigt hat, zu ersetzen und TRIXBO AG von den entstandenen Verbindlichkeiten zu befreien.

Haftung

Der Vertragspartner haftet gegenüber TRIXBO AG für sämtliche Verluste und alle Schäden an Gebäude, den Simulatoren oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Veranstaltungsbesucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst oder seine gesetzlichen Vertreter verursacht werden.

TRIXBO AG darf vom Vertragspartner zur Absicherung von eventuellen Schäden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

TRIXBO AG lehnt jegliche Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Kleidern sowie mitgebrachter Gegenstände insbesondere des Vertragspartners, seiner Mitarbeiter, Helfer und von Gästen ab.

Die von TRIXBO AG zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten unterliegen sicherheitstechnischen, feuerpolizeilichen und betrieblichen Auflagen, die auch vom Vertragspartner jederzeit erfüllt werden müssen.

Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, einschliesslich persönliche, Gegenstände befinden sich unter der Verantwortung des Vertragspartners in den Räumlichkeiten. TRIXBO AG übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine Haftung, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Alle mitgebrachten Materialien, wie z.B. Flipchart- und Handnotizen, Werbeartikel, Unterlagen aller Art usw. sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich und fachgerecht zu entfernen.

Allfällige vom Vertragspartner verursachte Schäden oder ausserordentliche Verschmutzungen werden zulasten des Vertragspartners durch TRIXBO AG nach Abschluss der Veranstaltung behoben. Zurückgelassene Gegenstände darf TRIXBO AG auf Kosten des Vertragspartners entfernen und einlagern lassen.

Ist die Entfernung mit unverhältnismässig hohem Aufwand verbunden, kann TRIXBO AG die Gegenstände aufbewahren und für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. TRIXBO AG bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Zurückgelassene Unterlagen werden während maximal 2 Tagen aufbewahrt und anschliessend zulasten des Vertragspartners entsorgt.

Versicherung

Der Vertragspartner verpflichtet sich, eine adäquate Haftpflicht- und Sachversicherung gegen Personen- und Sachschäden abzuschliessen. TRIXBO AG ist berechtigt, die entsprechende Police einzusehen. Sollte ihres Erachtens der Schutz nicht ausreichend sein, kann eine entsprechende Ergänzung verlangt werden. Es gelten die Datenschutzbestimmungen der TRIXBO AG siehe Anhang

Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags zwischen TRIXBO AG und dem Vertragspartner, in der Annahme der von TRIXBO AG gemachten Offerte oder dieser Geschäftsbedingungen sind nur in schriftlicher Form gültig und bedürfen der Zustimmung aller Vertragsparteien.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von TRIXBO AG in CH-8247 Winterthur.

Gerichtsstand ist CH-8247 Winterthur. Es gilt Schweizer Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

8247 Winterthur, den 23.01.2022

TRIXBO AG

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